Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-bedingungen

§ 1 Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der DFA GmbH und dem Vertragspartner (Besteller / Kunde), auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, die DFA GmbH hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die DFA GmbH eine Lieferung an den Vertragspartner in Kenntnis seiner entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos ausführt. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen zu diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen, die zwischen der DFA GmbH und dem Vertragspartner zur Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Rechte, die der DFA GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.

§ 2 Auftragserteilung/Vertragsschluss:
Mit der Unterzeichnung, des umseitigen Auftragsformulares bzw. umseitiger Anmeldung erklärt die als Vertragspartner / Rechnungsempfänger bezeichnete Person (im Folgenden als Vertragspartner bezeichnet) verbindlich die Annahme des auf dem Auftragsformular angegebenen Angebots (Lehrgangsseminarvertrag oder Warenbestellung).  Der Vertrag kommt mit der Annahme des Auftrags zwischen der DFA GmbH und der umseitig als Vertragspartner / Rechnungsempfänger bezeichneten Person zu Stande. Der Inhalt eines Lehrgangs / Seminarvertrags ergibt sich im Einzelnen aus der bei der DFA GmbH jeweils zugrunde liegenden Veranstaltungskonzeption und den umseitig gemachten Angaben unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Angebote der DFA GmbH sind grundsätzlich freibleibend. Die dfa GmbH behält sich die Ablehnung eines Auftrages bzw. die Durchführung lediglich per Nachnahme vor, sofern der Kunde über eine nicht ausreichende Bonität (negativer Scorewert) verfügt und ein berechtigtes Ausfallrisiko bei Rechnungsversand gegeben ist.

§ 3 Änderungsvorbehalt/ Lieferung:
1. In aller Regel werden die Leistungen unter den bestätigten Rahmenbedingungen stattfinden. Die DFA GmbH behält sich das Recht vor, in zumutbaren Ausnahmefällen, wie z.B. bei Erkrankung des Trainers / Beraters einen anderen Trainer / Berater einzusetzen bzw. Veranstaltungen auf einen Ersatztermin zu verschieben bzw. Veranstaltungen gegen Erstattung bereits bezahlter Seminargebühren abzusagen, wenn kein Ersatztermin gefunden werden kann. Daraus ergeben sich keine weitergehenden Ansprüche gegen die DFA GmbH seitens des Vertragspartners. Die DFA GmbH unterrichtet den Vertragspartner unverzüglich bei Bekanntwerden der vorgenannten Hindernisse hinsichtlich der Durchführung des Seminars / Lehrgangs. Die Unterrichtung kann auch mündlich bzw. fernmündlich erfolgen. Die DFA GmbH behält sich ferner das Recht vor, Seminarinhalte in zumutbarem Umfang aufgrund von technischer oder fachlicher Aktualisierung anzupassen, den Schulungsort zu ändern oder Schulungen abzusagen, wenn eine zu geringe Teilnehmerzahl eine wirtschaftliche Durchführung der Schulungsmaßnahmen nicht erlaubt. Kann der Vertragspartner aufgrund gravierender Änderungen seitens der DFA GmbH wie Stornierung, Terminverschiebung oder einen unzumutbaren Ortswechsel nicht an der gebuchten Maßnahme teilnehmen, hat der Vertragspartner die Möglichkeit, kostenlos auf einen neuen Termin seiner Wahl umzubuchen. Wenn der Vertragspartner dies nicht wünscht oder wenn dies nicht möglich ist, werden bereits bezahlte Seminargebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche an die DFA GmbH bestehen nicht.

2. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der DFA GmbH maßgebend. Änderungen des Lieferumfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der DFA GmbH. Konstruktions- und Formänderungen der Ware bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht erheblich sind, die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen und für den Vertragspartner zumutbar sind.

§ 4 Lieferzeit:
Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Vereinbarung von verbindlichen Lieferfristen und Terminen bedarf der Schriftform.

§ 5  Gefahrübergang:
Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben oder zum Zwecke der Versendung das Lager von der DFA GmbH verlassen hat. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder die DFA GmbH weitere Leistungen, etwa die Transportkosten übernommen hat. Die DFA GmbH wird die Ware auf Wunsch des Vertragspartners auf seine Kosten durch eine Transportversicherung gegen die vom Vertragspartner zu bezeichnenden Risiken versichern.

§ 6 Fälligkeit der Lehrgangsgebühren für Meisterschule:
Bei Meisterschullehrgängen ist bei Anmeldung eine Anzahlung in Höhe von 500,00 EUR sofort fällig und der restliche Lehrgangspreis unmittelbar bei Beginn des Lehrgangs. Für die anfallenden Prüfungsgebühren erhalten Sie eine gesonderte Rechnung von der hierfür jeweils zustehenden Stelle (Handwerkskammer) da diese jeweils direkt an diese Stelle zu entrichten ist. Gegenansprüche des Vertragspartners berechtigen diesen nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Höhe der Lehrgangsgebühren:
Die Höhe der Lehrgangsgebühren richtet sich nach der jeweilig zu Lehrgangsbeginn gültigen Preisliste der DFA GmbH.

§ 8  Gewährleistung:
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei Erhalt unverzüglich zu überprüfen und der DFA GmbH offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt die Mitteilung offensichtlicher Mängel verliert der Vertragspartner seine Gewährleistungsrechte. Ist die Ware mangelhaft, ist die DFA GmbH nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware berechtigt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt:
Die durch die DFA GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen die der DFA GmbH aus der Geschäftsverbindung gegen den Vertragspartner zustehen, Eigentum der DFA GmbH. Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist dem Vertragspartner nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges gestattet.  Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum der DFA GmbH gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Vertragspartner die DFA GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über die Eigentumsrechte von der DFA GmbH zu informieren und an den der DFA GmbH zum Schutz der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mitzuwirken. Der Vertragspartner tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung der Ware mit sämtlichen Nebenrechten an die DFA GmbH ab und zwar unabhängig davon, ob die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft wird. Die DFA GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Der Vertragspartner ist widerruflich ermächtigt, die an die DFA GmbH abgetretenen Forderungen treuhänderisch für die DFA GmbH im eigenen Namen einzuziehen. Die eingezogenen Beträge sind sofort an die DFA GmbH abzuführen. Die DFA GmbH ist auf Verlangen des Vertragspartners verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherungsmittel insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge die Forderungen der DFA GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner mehr als 20 % übersteigt.

§ 10 Nichtteilnahme:
Der Nichtantritt zum Lehrgangsbeginn, Vorzeitige Beendigung der Teilnahme oder unregelmäßige Teilnahme (Fehlzeit) befreien den Vertragspartner nicht von seiner Verpflichtung zur Entrichtung der vollen Lehrgangsgebühren. Ein vertragliches Rücktrittsrecht (Stornierung) besteht nicht.

§ 11 Leistungsstörungen:
Die DFA GmbH ist berechtigt, den Vertrag in jedem Fall einer durch den Lehrgangsteilnehmer oder den Vertragspartner begangenen schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Haupt- oder Nebenpflicht zu kündigen. Der Lehrgangsteilnehmer ist verpflichtet, den Anordnungen des Lehrgangsleiters oder der Beschäftigten der DFA Gmbh Folge zu leisen. Die DFA GmbH ist berechtigt, einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an einem Lehrgang/-Seminar auszuschließen und vom Vertrag zurückzutreten, wenn dieser gegen die Schulordnung oder die am Lehrgangsort geltende Hausordnung verstößt oder trotz mündlicher Ermahnung den Unterricht stört oder wiederholt unentschuldigt fehlt. Die Verpflichtung des Vertragspartners zur vollständigen Entrichtung der Lehrgangs/ Seminargebühr bleibt von dem Ausschluss des Teilnehmers und von dem wegen des Fehlverhaltens oder der Verletzung einer vertraglichen Haupt- oder Nebenpflicht ausgesprochenen Rücktritt unberührt. Die Lehrgangs-/Seminargebühr ist im Falle des von der DFA GmbH ausgesprochenen Rücktritts sofort in einer Summe fällig. Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so ist die DFA GmbH berechtigt, den Lehrgangsteilnehmer von der weiteren Teilnahme am Lehrgang auszuschließen und vom Lehrgangs-/Seminarvertrag zurückzutreten. Auch in diesem Fall ist die Lehrgangsgebühr sofort in einer Summe fällig und vom Vertragspartner voll zu entrichten. Der Vertragspartner kann in keinem Fall des Ausschlusses eines Lehrgangsteilnehmers und/oder der Kündigung des Vertrages die Erstattung bereits geleisteter Lehrgangsgebühren verlangen.

§ 12 Rechte an Seminarmaterialien:
Alle von der DFA GmbH ausgegebenen Seminarmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und werden dem einzelnen Seminarteilnehmer zur persönlichen Verwendung überlassen. Die urheberrechtliche relevante Nutzung ist nur mit schriftlich erteilter Zustimmung der DFA GmbH zulässig. Insbesondere dürfen die Materialien nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung der DFA GmbH veröffentlicht, in Speichermedien aufgenommen oder in irgendeiner Form vervielfältigt werden.

§ 13 Haftungsbeschränkung:
Soweit nicht anders bestimmt, haftet die DFA GmbH bei Vorliegen einer gesetzlichen Haftungsnorm auf den Ersatz von Schäden bzw. auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch die DFA GmbH, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, nur bei Vorsatz oder groben Verschulden oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wird bei Verletzung einer Kardinalpflicht höchstens auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden gehaftet. Die Haftungsbegrenzung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit; wegen arglistiger Täuschung; aufgrund einer übernommenen Garantie für die Beschaffenheit oder für ein übernommenes Beschaffungsrisiko bleiben unberührt.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Neu-Ulm, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

§ 15 Schriftformerfordernis für Abweichungen und Änderungen:
Jede Vereinbarung einer Abweichung von den oben genannten Bedingungen ist gültig, wenn sie von der DFA GmbH schriftlich bestätigt wurde. Mündliche Nebenabreden zu diesen Geschäftsbedingungen sind nicht getroffen.

§ 16 Salvatorische Klausel:
Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die der unwirksamen Regelung im Rahmen des rechtlich zulässigen möglichst nahe kommt.

Datenschutz:
Die DFA GmbH und die von uns beauftragten Dienstleister verwenden die personenbezogenen Daten der Vertragspartner zur Bearbeitung und Abwicklung ihrer Seminarteilnahme / Aufträge und mit sonstigen Vertragszwecken gebundenen Maßnahmen. Die zu diesem Zweck erhobenen personenbezogenen Daten, wie insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen erhoben und gespeichert. Alle persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt. Die DFA GmbH übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten zur Beantragung, Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten zu nicht vertragsgemäßem Verhalten oder betrügerischem Verhalten an die CRIF Bürgel GmbH, Radlkoferstraße 2, 81373 München. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der DFA GmbH oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der CRIF Bürgel GmbH dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Die CRIF Bürgel GmbH verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zweck der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern für diese ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der CRIF Bürgel GmbH können dem CRIF-Bürgel-Informationsblatt entnommen oder online unter www.crifbuergel.de/de/datenschutz eingesehen werden.

Die vollständige Datenschutzrichtlinie können Sie hier einsehen.