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Karriere & Lernen

Aufstiegs-BAföG für Friseure: So holst du bis zu 100 % deiner Kurskosten zurück

Der Meisterkurs kostet dich am Ende oft deutlich weniger, als du denkst. Entscheidend ist aber nicht nur, dass du Aufstiegs-BAföG beantragst – sondern in welcher Reihenfolge du deine Fortbildungen machst.

August 3, 2026
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Drei aufsteigende Stufen als Sinnbild für die Fortbildungsstufen beim Aufstiegs-BAföG, daneben ein Badge mit der Aufschrift 100 Prozent gefördert.

Die kurze Antwort zuerst: Vom Aufstiegs-BAföG bekommst du 50 Prozent deiner Lehrgangs- und Prüfungsgebühren geschenkt – bis zu 15.000 Euro werden berücksichtigt. Die andere Hälfte läuft als zinsgünstiges KfW-Darlehen, von dem dir nach bestandener Prüfung noch einmal die Hälfte erlassen wird. Unterm Strich trägst du also rund ein Viertel der Kosten selbst. In Bayern kommen 3.000 Euro Meisterbonus dazu – und damit bist du bei vielen Kursen tatsächlich bei null.

Das ist der Teil, den die meisten kennen. Der Teil, den fast niemand kennt, kostet richtig Geld: die Reihenfolge deiner Fortbildungen. Wer zuerst den Meister macht und sich danach spezialisieren will, kann die Förderung für die Spezialisierung verlieren. Wer es andersherum angeht, nimmt beide mit.

Was das Aufstiegs-BAföG konkret zahlt

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: bis 15.000 Euro werden berücksichtigt – 50 Prozent Zuschuss, 50 Prozent zinsgünstiges KfW-Darlehen.
  • Nach bestandener Prüfung: 50 Prozent des Restdarlehens werden erlassen.
  • Unterhaltsbeitrag bei Vollzeit und alleinstehend: bis zu 1.019 Euro im Monat, einkommens- und vermögensabhängig – und vollständig als Zuschuss, nicht als Darlehen.
  • Zuschlag für Ehe- oder Lebenspartner und je Kind: jeweils 235 Euro im Monat.

Wichtig sind zwei Punkte, an denen regelmäßig Anträge scheitern.

Der Antrag muss vor Kursbeginn gestellt sein. Nicht am ersten Kurstag, nicht rückwirkend. Plane dafür mehrere Wochen ein.

Es gibt keine Altersgrenze und für den Zuschussteil auch keine Vermögersprüfung. Nur der Unterhaltsbeitrag hängt vom Einkommen ab. Wer nebenbei im Salon weiterarbeitet und den Kurs berufsbegleitend macht, bekommt den Unterhaltsbeitrag nicht – die Förderung der Kursgebühren aber sehr wohl.

Der Punkt, den fast alle übersehen: die Reihenfolge

Das Aufstiegs-BAföG fördert bis zu drei Fortbildungen – aber nicht beliebig. Seit August 2020 ist die Förderung an die drei gesetzlichen Fortbildungsstufen gekoppelt:

  1. Geprüfte:r Berufsspezialist:in
  2. Bachelor Professional – hier liegt der Meistertitel
  3. Master Professional

Pro Stufe gibt es eine Förderung. Und das angestrebte Ziel muss über dem Niveau liegen, das du bereits erreicht hast.

Warum „erst Meister“ dich Geld kosten kann

Rechne es einmal durch. Angenommen, du willst Friseurmeisterin werden und dich zusätzlich als Coloristin spezialisieren.

Reihenfolge A – erst der Meister: Der Meisterkurs wird gefördert. Für die anschließende Spezialisierung greift die Förderung nicht mehr, weil sie unterhalb der bereits erreichten Stufe liegt. Die Spezialisierung zahlst du komplett selbst.

Reihenfolge B – erst die Spezialisierung: Der Coloristen-Kurs wird als erste Stufe gefördert, der Meisterkurs danach als zweite. Beide Fortbildungen laufen mit Zuschuss.

Der Unterschied zwischen beiden Wegen liegt schnell im vierstelligen Bereich – bei identischem Ergebnis auf dem Papier.

Vergleich zweier Reihenfolgen: Wer zuerst den Meister macht, wird einmal gefördert. Wer zuerst die Spezialisierung macht, wird zweimal gefördert.
Gleiches Ziel, gleiche Abschlüsse – aber nur ein Weg nimmt beide Förderungen mit.

Wie die Reihenfolge sinnvoll aussieht

Zuerst die Spezialisierungen – etwa Visagist / Make-up Artist, Fachkraft für Zweithaar oder Friseurtrainer (HWK) –, den Meister zum Abschluss oben drauf. Das hat neben dem Geld zwei weitere Vorteile: Du verdienst früher mehr, weil eine Spezialisierung sich sofort im Salon auszahlt. Und du gehst mit deutlich mehr Praxis in die Meisterprüfung.

Welcher Abschluss was verlangt und auf welcher Stufe er liegt, steht in der Übersicht Weiterbildungen im Friseurhandwerk.

Vor der Anmeldung prüfen lassen: Welcher Fortbildungsstufe ein konkreter Kurs zugeordnet ist, entscheidet nicht die Akademie, sondern das Förderrecht. Lass dir das für deine Wunschkombination von deiner Handwerkskammer oder dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung bestätigen, bevor du dich anmeldest.

Bayern: 3.000 Euro Meisterbonus obendrauf

Wer die Prüfung in Bayern ablegt, bekommt vom Freistaat einmalig 3.000 Euro Meisterbonus. Er ist unabhängig vom Aufstiegs-BAföG, wird nicht angerechnet und muss nicht zurückgezahlt werden.

In der Regel musst du dafür nichts tun: Die zuständige Stelle meldet sich nach bestandener Prüfung von selbst. Verlassen solltest du dich darauf trotzdem nicht – die Frist beträgt zwei Jahre ab Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Die aktuelle Richtlinie läuft bis Ende 2027.

Aus Aufstiegs-BAföG plus Meisterbonus ergibt sich bei vielen Kursen genau die Rechnung, die zunächst zu schön klingt: unterm Strich kein Eigenanteil. Eine vollständige Beispielrechnung mit allen Positionen findest du unter Förderung und Kosten.

Andere Bundesländer haben eigene Programme mit anderen Beträgen. Maßgeblich ist das Land, in dem du die Prüfung ablegst.

Was du jetzt tun solltest

  1. Ziel festlegen – nicht nur den nächsten Kurs, sondern den ganzen Weg. Die Reihenfolge kannst du nur einmal wählen.
  2. Kurse und Stufen klären – welcher Kurs zählt als welche Fortbildungsstufe.
  3. Antrag stellen, bevor der Kurs beginnt – zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung deines Wohnorts.
  4. Meisterbonus nach der Prüfung nicht vergessen – zwei Jahre Frist.

Häufige Fragen

Bekomme ich Aufstiegs-BAföG auch berufsbegleitend?

Ja. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden unabhängig davon gefördert, ob du den Kurs in Voll- oder Teilzeit machst. Der monatliche Unterhaltsbeitrag ist dagegen der Vollzeitform vorbehalten.

Muss ich das Geld zurückzahlen, wenn ich durchfalle?

Der Zuschussanteil bleibt in jedem Fall dein Geld. Der Erlass von 50 Prozent des Restdarlehens ist allerdings an das Bestehen der Prüfung geknüpft. Ohne bestandene Prüfung zahlst du das Darlehen vollständig zurück – zinsgünstig und nach einer tilgungsfreien Zeit.

Wie oft kann ich Aufstiegs-BAföG bekommen?

Bis zu dreimal, einmal je Fortbildungsstufe. Zwei Fortbildungen auf derselben Stufe werden nicht beide gefördert.

Gibt es eine Altersgrenze?

Nein.

Brauche ich eine abgeschlossene Ausbildung?

In der Regel ja – gefördert werden Fortbildungen oberhalb des Gesellenniveaus. Für Quereinsteiger und Menschen mit ausländischen Abschlüssen gibt es Sonderregelungen, die sich im Einzelfall klären lassen.

Und jetzt?

Die Förderlandschaft ist kein Hexenwerk, aber sie verzeiht keine falsche Reihenfolge. Genau deshalb lohnt sich ein Gespräch, bevor du dich für einen Kurs anmeldest – nicht danach.

Wir schauen uns mit dir an, wo du stehst, was du erreichen willst und in welcher Reihenfolge du dorthin kommst, ohne Förderung liegen zu lassen. Hier geht es zum kostenlosen Beratungsgespräch – unverbindlich und in wenigen Minuten angefragt.

Stand: August 2026. Fördersätze und Richtlinien können sich ändern. Verbindliche Auskünfte erteilen das zuständige Amt für Ausbildungsförderung und deine Handwerkskammer.

Welche Weiterbildung passt zu dir?

Wir schauen gemeinsam, wo du stehst und was der nächste sinnvolle Schritt ist – kostenlos und unverbindlich.

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