Was kostet ein Meisterkurs überhaupt?
Eine pauschale Zahl gibt es nicht, und das hat einen sachlichen Grund: Beim Meisterkurs lassen sich die Teile I bis IV einzeln buchen. Wer die Teile III und IV bereits abgeschlossen hat, zahlt entsprechend weniger als jemand, der bei null anfängt. Bei den Spezialisierungen hängt der Preis am Umfang und am Materialanteil. Zwei Menschen mit demselben Ziel kommen deshalb auf sehr unterschiedliche Beträge.
Wichtig für die Planung: Zur Lehrgangsgebühr kommt die Prüfungsgebühr der Handwerkskammer. Die wird separat berechnet und ist ebenfalls förderfähig.
Was dein Weg konkret kostet – und was nach Förderung davon übrig bleibt – rechnen wir im Beratungsgespräch mit dir durch. Welche Abschlüsse es überhaupt gibt, siehst du in der Übersicht der Weiterbildungen.
Aufstiegs-BAföG: der wichtigste Baustein
Das Aufstiegs-BAföG (offiziell AFBG) ist die zentrale Förderung für Aufstiegsfortbildungen. Es ist nicht altersabhängig und funktioniert unabhängig davon, ob du angestellt, selbstständig oder gerade ohne Beschäftigung bist.
So ist es aufgebaut:
- 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bekommst du als Zuschuss. Zuschuss heißt: geschenkt, keine Rückzahlung. Förderfähig sind Gebühren bis 15.000 Euro.
- Die anderen 50 Prozent kannst du über ein zinsgünstiges KfW-Darlehen abdecken – musst du aber nicht. Wer selbst zahlen kann, lässt es weg.
- Bestehst du die Prüfung, werden 50 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Restdarlehens erlassen. Dieser Erfolgsbonus ist der Grund, warum sich Bestehen doppelt lohnt.
Machst du den Kurs in Vollzeit, kommt ein Unterhaltsbeitrag dazu – und der wird seit der Reform vollständig als Zuschuss gezahlt, nicht als Darlehen. Für Alleinstehende sind das bis zu 1.019 Euro im Monat, für Ehe- oder Lebenspartner und je Kind kommen jeweils 235 Euro dazu. Der Unterhaltsbeitrag ist einkommens- und vermögensabhängig, die Gebührenförderung dagegen nicht.
Meisterbonus: das Geld obendrauf
Mehrere Bundesländer zahlen nach bestandener Meisterprüfung eine Prämie – zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG und unabhängig vom Einkommen.
- Bayern: 3.000 Euro Meisterbonus
- Baden-Württemberg: 1.500 Euro Meisterprämie
Maßgeblich ist in der Regel, wo du wohnst beziehungsweise wo die Prüfung abgelegt wurde – nicht, wo die Schule steht. Auch andere Bundesländer haben inzwischen vergleichbare Programme unter wechselnden Namen. Welches für dich gilt, klären wir im Gespräch.
Was bleibt am Ende übrig?
Die Förderung rechnet in Prozent. Deshalb lässt sich der Effekt zeigen, ohne einen Betrag zu nennen – nimm einfach deine Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als 100 Prozent:
| Position | Anteil der Gebühren |
|---|---|
| Lehrgangs- und Prüfungsgebühren | 100 % |
| Zuschuss Aufstiegs-BAföG | − 50 % |
| Erfolgsbonus bei bestandener Prüfung | − 25 % |
| Verbleibendes Darlehen | 25 % |
Es bleibt also rechnerisch ein Viertel übrig – und das als zinsgünstiges Darlehen, nicht als sofort fällige Zahlung. Darauf kommt dann noch der Meisterbonus: 3.000 Euro in Bayern, 1.500 Euro in Baden-Württemberg. In vielen Konstellationen deckt allein diese Prämie den verbleibenden Rest vollständig ab.
Deshalb ist die Aussage „der Meisterkurs kann dich am Ende nichts kosten“ kein Werbespruch, sondern trifft in bestimmten Fällen schlicht zu. In anderen bleibt ein Rest – das hängt an deinem Bundesland, deinem Einkommen und daran, welche Teile du buchst. Die Rechnung ist bewusst vereinfacht und keine Zusage.
Welche Wege es sonst noch gibt
- Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit – wenn du arbeitslos bist oder Arbeitslosigkeit droht. Läuft über deine Vermittlungsfachkraft, nicht über uns.
- Steuerlich absetzen – Fortbildungskosten sind bei Angestellten Werbungskosten, bei Selbstständigen Betriebsausgaben. Was das bei dir bringt, sagt dir dein Steuerbüro.
- Beteiligung des Arbeitgebers – viele Saloninhaber übernehmen einen Teil, oft gekoppelt an eine Bindungsvereinbarung. Fragen kostet nichts.
Häufige Fragen
Was kostet der Kurs bei euch konkret?
Das sagen wir dir gern – am Telefon oder im Beratungsgespräch, weil die Antwort davon abhängt, welche Teile du brauchst und ob du Vorleistungen mitbringst. Eine Zahl, die für alle stimmt, gäbe es nicht, und eine falsche Zahl hilft dir bei der Planung nicht weiter.
Muss ich das Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?
Den Zuschussanteil nie. Zurückgezahlt wird nur ein Darlehen, wenn du es überhaupt in Anspruch nimmst – und davon fällt bei bestandener Prüfung noch einmal die Hälfte des offenen Betrags weg. Der Unterhaltsbeitrag in Vollzeit ist vollständig Zuschuss.
Geht das auch berufsbegleitend?
Ja. Die Gebührenförderung gibt es in Voll- und Teilzeit. Der Unterhaltsbeitrag ist dagegen der Vollzeitförderung vorbehalten – logisch, denn er ersetzt Einkommen, das in Teilzeit weiterläuft.
Wo stelle ich den Antrag?
Beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung deines Wohnorts, nicht bei uns und nicht bei der Handwerkskammer. Stell den Antrag frühzeitig – im besten Fall vor Kursbeginn.
Bekomme ich Meisterbonus und Aufstiegs-BAföG gleichzeitig?
Ja, das eine schließt das andere nicht aus. Der Meisterbonus ist eine Prämie des Bundeslands nach bestandener Prüfung, das Aufstiegs-BAföG eine Bundesförderung der Kurskosten.
Gilt das auch für Colorist, Visagist oder Zweithaar?
Für Fortbildungen, die auf einen öffentlich-rechtlichen Abschluss vorbereiten – also unsere HWK-Abschlüsse – kommt Aufstiegs-BAföG grundsätzlich in Frage. Ob es im Einzelfall greift, hängt an Umfang und Ausgestaltung des Lehrgangs. Frag uns danach, wir sagen dir, was für deinen Wunschkurs gilt.
Und wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
Dann entfällt der Erfolgsbonus und der Meisterbonus. Der Zuschussanteil bleibt dir erhalten. Eine Wiederholungsprüfung ist möglich.
Was das für dich heißt
Diese Seite erklärt das System. Was bei dir tatsächlich zusammenkommt, hängt an Dingen, die wir hier nicht wissen können: dein Bundesland, dein Einkommen, deine Vorqualifikation, ob Voll- oder Teilzeit, welche Kursteile du brauchst.
Genau das rechnen wir mit dir durch – kostenlos und ohne dass du dich zu irgendetwas verpflichtest. Starte deine Analyse oder ruf an unter 0731 378465710.
Stand: August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Förderhöhen und Voraussetzungen ändern sich; verbindlich ist die Auskunft des zuständigen Amts für Ausbildungsförderung beziehungsweise des jeweiligen Bundeslands. Ausführlich zum Thema auch in unserem Beitrag Aufstiegs-BAföG für Friseure.